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   OLG Frankfurt, 04.07.2003 - 14 W 52/03   

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https://dejure.org/2003,15405
OLG Frankfurt, 04.07.2003 - 14 W 52/03 (https://dejure.org/2003,15405)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.07.2003 - 14 W 52/03 (https://dejure.org/2003,15405)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Juli 2003 - 14 W 52/03 (https://dejure.org/2003,15405)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit von Vorschriften über die Streithilfe im selbstständigen Beweisverfahren ; Kostentragung im Falle des Nichtnachkommens einer gerichtlichen Anordnung zur Erhebung einer Klage innerhalb einer bestimmten Frist; Folgen des Fehlens der Fristsetzung durch das ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Klageerhebung trotz außergerichtlicher Einigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 485 § 494a § 91a
    Kostenerstattungsanspruch des beigetretenen Streithelfers im selbständigen Beweisverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 536
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 11.02.1999 - 15 W 1610/98

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach außergerichtlichem Vergleich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2003 - 14 W 52/03
    Scheidet aber damit eine Fristsetzung und deren Nichteinhaltung als Anknüpfungspunkt für eine Kostenentscheidung aus, ist für eine entsprechende Anwendung des § 494 a II ZPO kein Raum (ebenso OLG Dresden NJW-RR 99, 1516; Schleswig - Holsteinisches OLG Beschluss vom 26.07.2001 -16 W 137/01).
  • OLG Schleswig, 26.07.2001 - 16 W 137/01
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2003 - 14 W 52/03
    Scheidet aber damit eine Fristsetzung und deren Nichteinhaltung als Anknüpfungspunkt für eine Kostenentscheidung aus, ist für eine entsprechende Anwendung des § 494 a II ZPO kein Raum (ebenso OLG Dresden NJW-RR 99, 1516; Schleswig - Holsteinisches OLG Beschluss vom 26.07.2001 -16 W 137/01).
  • BGH, 05.12.1996 - VII ZR 108/95

    Zulässigkeit und Rechtswirkungen der Streitverkündung im selbständigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2003 - 14 W 52/03
    Nach überwiegender Meinung, die auch der Senat teilt, sind die Vorschriften über die Streithilfe im selbständigen Beweisverfahren entsprechend anzuwenden (BGH NJW 97, 859 ff m.w.N.; Zöller / Herget, ZPO, 23. Aufl.; § 494 a, Rdn. 4).
  • OLG München, 12.04.1999 - 15 W 1192/99

    Kostenentscheidung bei Zurücknahme des Beweissicherungsantrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.07.2003 - 14 W 52/03
    Das Oberlandesgericht München hat ebenfalls in einem selbstständigen Beweisverfahren § 91 a ZPO entsprechend angewendet (OLG München NJW-RR 00, 1455).
  • OLG Frankfurt, 16.06.2015 - 13 W 32/15

    Kostentragungspflicht im selbstständigen Beweisverfahren bei Beteiligung von

    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 4. Juli 2003 (in dem Verfahren 14 W 52/03, recherchiert nach Juris) und des Bundesgerichtshofs (MDR 2007, 1442) der Begründetheit der sofortigen Beschwerde nicht entgegen stehen, da sich vorliegend zum einen nicht sämtliche Parteien des selbstständigen Beweisverfahrens außergerichtlich geeinigt und das Verfahren auch nicht übereinstimmend für beendet erklärt haben und zum anderen die Streithelferin zu 1) sich durch ihren gegen die Antragsteller gerichteten Kostenantrag nicht in Widerspruch zur Hauptpartie gesetzt hat.
  • OLG Frankfurt, 25.10.2004 - 23 W 60/04

    Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers

    Gegen die Entscheidung wendet der 2. Streithelfer der Antragsgegnerin lediglich ein, die vom Landgericht vertretene Rechtsauffassung sei unzutreffend, weil die Antragstellerin, nachdem die Hauptsache durch einen Vergleich geregelt worden war, das selbständige Beweisverfahren nicht für beendet erklärt (vgl. OLG Frankfurt am Main, BauR 2004, 536 f), sondern den diesbezüglichen Antrag zurückgenommen habe (vgl. OLG München, BauR 1998, 592).
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